Beitragsordnung des Fördervereins Trampolinturnen Grasdorf
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(gemäß § 4 der Vereinssatzung)
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
- Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
- Die festgesetzten Beiträge treten nach Beschluss der Mitgliederversammlung am 01.01.2015 in Kraft.
- Jahresbeitrag:
- Der Jahresbeitrag beträgt: 24,00 €
- Veränderungen der persönlichen Angaben besonders der Kontoverbindung sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen.
- Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch SEPA Lastschriftverfahren im 1. Quartal jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
- Eine Beitragsrückerstattung ist ausgeschlossen.
- Der Vereinsaustritt ist entsprechend § 4 der Satzung mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Jahresende möglich.
- Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.