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Beitragsordnung des Fördervereins Trampolinturnen Grasdorf

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(gemäß § 4 der Vereinssatzung)                                                                                

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
  2. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
  3. Die festgesetzten Beiträge treten nach Beschluss der Mitgliederversammlung am 01.01.2015 in Kraft.
  4. Jahresbeitrag:
    1.      Der Jahresbeitrag beträgt:          24,00 €
  5. Veränderungen der persönlichen Angaben besonders der Kontoverbindung sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen.
  6. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch SEPA Lastschriftverfahren im 1. Quartal jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
  7. Eine Beitragsrückerstattung ist ausgeschlossen.
  8. Der Vereinsaustritt ist entsprechend § 4 der Satzung mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Jahresende möglich.
  9. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.